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E-Rechnung · Wachstumschancengesetz

E-Rechnungspflicht: Gilt für Sie 2027 oder 2028?

Die häufigste Fehlannahme ist, dass die E-Rechnungspflicht ab 2027 für alle Unternehmen gilt. Das stimmt nicht. Für die meisten Freelancer, Agenturen und kleinen Unternehmen ist erst 2028 maßgeblich — und Kleinunternehmer müssen nie eine E-Rechnung ausstellen.

Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026

Wer ab wann betroffen ist

AbWen es betrifftPflicht
1.1.2025alle UnternehmenE-Rechnungen empfangen können (inländisches B2B). Gilt bereits.
1.1.2027Vorjahresumsatz über 800.000 €E-Rechnungen ausstellen
1.1.2028alle übrigen B2B-Unternehmen, auch Freelancer und SelbstständigeE-Rechnungen ausstellen
Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres. Wer 2026 unter 800.000 € bleibt, hat für die Ausstellungspflicht bis Anfang 2028 Zeit — die Empfangspflicht gilt aber schon seit Januar 2025 für alle.

Ausnahmen: Wann keine E-Rechnung nötig ist

XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide erfüllen die Norm EN 16931 und sind zulässig. Der Unterschied liegt im Format, nicht in der Rechtsgültigkeit.

XRechnungZUGFeRD
Aufbaureines XMLPDF/A-3 mit eingebettetem XML
Für Menschen lesbarnein, ohne Viewerja — sieht aus wie eine normale PDF-Rechnung
Typisch fürBehörden und öffentliche Auftraggeber (B2G)normale B2B-Kunden

Wichtig: Eine per E-Mail verschickte PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Verlangt wird ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz — ein Scan oder ein reines Bild-PDF erfüllt die Anforderung nicht.

Die Leitweg-ID brauchen Sie nur für Rechnungen an Behörden (B2G), nicht im normalen B2B-Geschäft. Das wird häufig verwechselt.

Was Sie jetzt tun sollten

Slipstrim und die E-Rechnung
Slipstrim erzeugt bereits ZUGFeRD (CII, EN 16931) sowie UBL 2.1 / Peppol BIS 3.0. Die XRechnung-Unterstützung ist in Vorbereitung — deutlich vor den Stichtagen 2027 und 2028. Kostenloser Plan, keine Kreditkarte.
Quellen: erechnung-guide.de — Fristen für Freelancer, sevDesk — Ausnahmen, Lexware — Kleinbetragsrechnung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.