Die häufigste Fehlannahme ist, dass die E-Rechnungspflicht ab 2027 für alle Unternehmen gilt. Das stimmt nicht. Für die meisten Freelancer, Agenturen und kleinen Unternehmen ist erst 2028 maßgeblich — und Kleinunternehmer müssen nie eine E-Rechnung ausstellen.
Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026
Wer ab wann betroffen ist
Ab
Wen es betrifft
Pflicht
1.1.2025
alle Unternehmen
E-Rechnungen empfangen können (inländisches B2B). Gilt bereits.
1.1.2027
Vorjahresumsatz über 800.000 €
E-Rechnungen ausstellen
1.1.2028
alle übrigen B2B-Unternehmen, auch Freelancer und Selbstständige
E-Rechnungen ausstellen
Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres. Wer 2026 unter 800.000 € bleibt, hat für die Ausstellungspflicht bis Anfang 2028 Zeit — die Empfangspflicht gilt aber schon seit Januar 2025 für alle.
Ausnahmen: Wann keine E-Rechnung nötig ist
Kleinunternehmer nach § 19 UStG — dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit. Empfangen müssen aber auch sie.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) — dürfen weiterhin als Papier oder einfaches PDF ausgestellt werden. Ab 250,01 € greift die Ausnahme nicht mehr.
Fahrausweise (§ 34 UStDV) — unabhängig vom Betrag befreit, ob Papierticket, PDF oder Wallet-Pass.
Rechnungen an Privatkunden (B2C) — von der Pflicht nicht erfasst.
Rechnungen an ausländische Kunden — die Pflicht betrifft inländisches B2B.
Bestimmte umsatzsteuerfreie Leistungen.
XRechnung oder ZUGFeRD?
Beide erfüllen die Norm EN 16931 und sind zulässig. Der Unterschied liegt im Format, nicht in der Rechtsgültigkeit.
XRechnung
ZUGFeRD
Aufbau
reines XML
PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Für Menschen lesbar
nein, ohne Viewer
ja — sieht aus wie eine normale PDF-Rechnung
Typisch für
Behörden und öffentliche Auftraggeber (B2G)
normale B2B-Kunden
Wichtig: Eine per E-Mail verschickte PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Verlangt wird ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz — ein Scan oder ein reines Bild-PDF erfüllt die Anforderung nicht.
Die Leitweg-ID brauchen Sie nur für Rechnungen an Behörden (B2G), nicht im normalen B2B-Geschäft. Das wird häufig verwechselt.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie zuerst den Empfang — diese Pflicht gilt bereits. Eine E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang genügt in der Regel.
Klären Sie Ihren Vorjahresumsatz, um zu wissen, ob 2027 oder 2028 Ihr Stichtag ist.
Prüfen Sie, ob Ihre Rechnungssoftware ein strukturiertes Format erzeugen kann — viele können bislang nur PDFs.
Bereinigen Sie Ihre Kundenstammdaten. Für strukturierte Rechnungen müssen Anschrift, USt-IdNr. und Zahlungsdaten korrekt sein.
Slipstrim und die E-Rechnung
Slipstrim erzeugt bereits ZUGFeRD (CII, EN 16931) sowie UBL 2.1 / Peppol BIS 3.0. Die XRechnung-Unterstützung ist in Vorbereitung — deutlich vor den Stichtagen 2027 und 2028. Kostenloser Plan, keine Kreditkarte.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.